1. Präambel
Dieser Leitfaden soll jedem Mitglied Unterstützung dabei bieten, solange der Verein Gonczy Polski Deutschland e.V. (VGPD e.V.) noch kein verbundenes Mitglied im VDH/JGHV ist, die Zuchtzulassung nach den Bestimmungen des VDH zu erlangen.
2. Voraussetzungen
Voraussetzungen für die Teilnahme an einer VDH-Zuchtzulassung sind folgende:
- HD-Untersuchung
- Nachweis des genetischen Fingerprints mittels Blutprobe
- erfolgreiche Teilnahme an zwei Hundeausstellungen mit dem Ergebnis von mindestens jeweils 'SG'
a) HD-Untersuchung
Für die HD-Untersuchung sollte der Hund nach VDH-Vorgaben mindestens 15 Monate alt sein. Der VGPD empfiehlt hier ein Mindestalter von 18 Monaten, da man ab diesem Alter sicher sein kann, dass das Höhen- und Längenwachstum bei einem Gonczy abgeschlossen ist. Bevor man mit seinem Gonczy den vereinbarten Untersuchungs-/ Röntgentermin wahrnimmt, muss das HD-Röntgenuntersuchungsformular bestellen. Dieses ist per eMail beim VDH (schulte@vdh.de – Frau Natalie Schulte) oder beim VGPD (erster@vgpdeutschland.de) zu bestellen.
Der Versand erfolgt unverzüglich nach Zahlungseingang. Nach erfolgter Untersuchung füllt der Tierarzt das Formular aus und sendet es zusammen mit den Röntgenaufnahmen zu dem vom VDH bestellten Gutachter. (Hinweis: als Rassehunde-Zuchtverein ist bis zur Zulassung des VGPD noch der VDH einzutragen)
Es kann sein, dass der Tierarzt eine vorläufige Diagnose abgibt - die endgültige Feststellung trifft aber der VDH-Gutachter. Nach 6 bis 8 Wochen wird man vom VDH kontaktiert und bekommt das Untersuchungsergebnis mitgeteilt. Damit verbunden wird man dazu aufgefordert zwecks Eintragung des HD-Ergebnisses die FCI Export Pedigree (Ahnentafel aus Polen) nach Dortmund zu schicken. Die Adresse teilt der VDH mit.
Anmerkung:
Das Ergebnis der HD-Untersuchung sollte nach VDH-Vorgaben nicht schlechter als HD-C ausfallen (eingeschränkte Zuchtzulassung mit HD-A oder HD-B Zuchtpartner). Nach der Zuchtordnung des VGPD darf die HD nicht schlechter als HD-B ausgewertet sein.
b) Genetischer Fingerprint/DNA-Profil
Es empfiehlt sich, die erforderliche Blutprobe zeitgleich mit der HD-Untersuchung vornehmen zu lassen. Die Tierärzte in Deutschland wissen, dass für die Auswertung die Firma Loboklin verantwortlich ist. Das Ergebnis bekommt der Tierarzt oder der Hundeeigentümer direkt von der Fa. Laboklin zugesandt. Nach Erhalt der Unterlagen werden diese an den VDH gesandt. Eine Kopie für die eigenen Unterlagen sollte erstellt werden. Das entsprechende DNA-Formular gibt es hier separat als PDF-Datei.
c) Hundeausstellungen
Bevor der Gonczy seitens des VDH zur Zuchtzulassung zugelassen wird, muss man mit seinem Hund an zwei Hundeausstellungen teilnehmen und mit einer Bewertung von mindestens 'sg' abgeschlossen haben. Mögliche Titel die bei der Hundeausstellung noch vergeben werden, wie z.B. „BOB“ sind nicht relevant. Zulässig sind nationale und internationale Ausstellungen. Die internationale kann auch in einem EU-Land absolviert worden sein.
Die Termine für Deutschland findet man unter folgenden Link: https://www.vdh.de/ausstellungen/
Bei den in Deutschland stattfindenden Ausstellungen kann man jeweils, zwecks weiterer, detaillierterer Informationen auf den Ausstellungsort klicken und erfährt, wo und bis wann man sich entsprechend anmelden muss und welche Kosten zu bezahlen sind. Wichtig hierbei ist, dass die Gruppe VI im Programm aufgeführt ist.
Mit Frau Ewa Klein, unserer 1. Vorsitzenden, haben wir, was Hundeausstellungen anbelangt eine Expertin und Kennerin unseren Reihen, die jedem Teilnehmer aus unseren Reihen, mit Rat und Tat zu Seite steht. Bei ihr kann man sich ausführliche Informationen darüber einholen was auf so einer Ausstellung abgefordert wird. Sprecht sie gerne an. Auch andere Vorstandsmitglieder erteilen gerne Auskunft.
d) Zuchtzulassung
Habe ich die Voraussetzungen für die Zuchtzulassung vom VDH für meinen Gonczy erfüllt, d.h.:
- HD-Untersuchung
- genetischer Fingerprint
- Teilnahme an zwei Hundeausstellungen mit der Auszeichnung mind. ,sg' von zwei unterschiedlichen Zuchtschaurichtern
muss Herr Rene Freimuth vom VDH kontaktiert werden. Bei ihm beantragt man schriftlich oder per E-Mail einen Termin für die Zuchtzulassung. Diese findet „im Rahmen“ einer weiteren Ausstellung statt. Aufgepasst! Es gibt nur wenige Termine im Jahr.
Kontakt:
Herr René Freimuth
Westfalendamm 174
44141 Dortmund
E-Mail: freimuth@vdh.de
Es ist erforderlich, seinen Gonczy entsprechend vorzubereiten. Was im Einzelnen erwartet wird, kann man hier nachlesen:
- https://www.vdh.de/service/zuchtzulassung/
- Analge 2a) Zuchtzulassungsbestimmungen für die Rasse Gonczy Polski
Auch für die Vorbereitung zur Zuchtzulassungsausstellung steht der gesamte Vorstand mit Rat und Tat zur Seite.
Wir wünschen allen Hundeführern viel Brackenheil bei der Erlangung des Zieles „VDH-Zuchtzulassung“.
Stand: Januar 2020
Anlage 2a
Zuchtzulassungsbestimmungen für die Rasse Gonczy Polski
1. Zur Zucht dürfen nur reinrassige, gesunde, verhaltenssichere und rassetypische Hunde zugelassen und eingesetzt werden, die vom VDH (FCI) anerkannte Ahnentafeln oder entsprechende Registrierbescheinigungen haben.
Die Zuchtzulassung (ZZL) dient der Beurteilung und Auswahl von Zuchthunden und ist verpflichtend.
Über begründete Ausnahmen von den unten beschriebenen Bedingungen für die ZZL entscheidet der VDH im Einzelfall.
2. Für die Zuchtzulassung eines Hundes sind folgende Mindestanforderungen erforderlich:
- die vom VDH festgelegten Mindestvoraussetzungen für die Gesundheit
- eine Verhaltensbeurteilung sowie
- eine Phänotyp-Beurteilung/Formwert-Beurteilung;
Alle Anforderungen müssen erfüllt sein, damit der Hund zur Zucht zugelassen werden kann.
Dem Hundehalter ist die Zuchtzulassung des Hundes zu bescheinigen.
3. Die Zuchtzulassung eines Hundes wird insbesondere widerrufen, wenn bei den Nachkommen eine für diese Rasse besondere Häufung erblicher Defekte nachgewiesen wurde, oder der Hund selbst zuchtrelevante Krankheiten oder Aggressivität aufweist..
4. Der VDH führt eine Liste aller zur Zucht zugelassenen Hunde
I. Allgemeines / Grundsätzliches
1. Für die Zuchtzulassung gelten drei Mindestanforderungen:
- Gesundheit
- Verhaltensbeurteilung
- Phänotyp-/Formwert-Beurteilung
2. Die Zucht ist nur mit gesunden, verhaltenssicheren/sozialverträglichen und rassetypischen Hunden gestattet. Dies ist durch Mindestanforderungen bezüglich Gesundheit, Verhaltensbeurteilung und Phänotyp-/Formwert-Beurteilung
sicherzustellen. In diesem Zusammenhang sind auch die rassespezifischen Leistungsanforderungen von zentraler Bedeutung.
3. Die drei Mindestanforderungen für die Zuchtzulassung eines Hundes müssen allesamt erfüllt (bestanden), aber nicht unbedingt zeitgleich erbracht werden.
4. Vor der Zulassung zur Teilnahme an einer Zuchtzulassungsveranstaltung ist ein DNA-Fingerprint des zur Zucht zuzulassenden Hundes, der auch zur Elternschaftsbestimmung verwendet werden kann, zu erstellen. Die Bearbeitung erfolgt über die Fa. Laboklin. Das entsprechende Formular für die Blutentnahme beim Tierarzt ist bei der VDH-Geschäftsstelle anzufordern.
II. A: Gesundheit
1. die vom VDH festgelegten Mindestvoraussetzungen für die Gesundheit
- Untersuchung auf Hüftgelenk-Dysplasie (HD)
Die Röntgenaufnahme darf frühestens ab Vollendung des 15. Lebensmonats erstellt werden. Hierfür ist das vom VDH erstellte Formular zu benutzen. Die Auswertung erfolgt durch die zentrale Auswertungsstelle des VDH.
Hunde mit dem Auswertungsergebnis "HD-A" oder "HD-B" können zur Zucht zugelassen werden. Hunde mit dem HD-Status "C" unterliegen einer Paarungseinschränkung und dürfen nur mit Partnern verpaart werden, die mit HD-A oder HD-B ausgewertet sind. Die Zucht mit Hunden, die mit "HD-D" und "HD-E" ausgewertet wurden, ist verboten.
2. Vor Ausstellung der Bescheinigung über die Zuchtzulassung eines Hundes wird vom VDH überprüft, ob insbesondere alle Anforderungen bezüglich Gesundheit erfüllt sind.
III. B: Verhaltensbeurteilung
Die Mindestanforderung Verhaltensbeurteilung wird durch den bestandenen Verhaltenstest (gem. beigefügten Durchführungsvorgaben) nachgewiesen.
IV. Mindestanforderung C: Phänotyp-/Formwert-Beurteilung
Die Mindestanforderung Phänotyp-/Formwert-Beurteilung wird anlässlich einer Zuchtzulassungsprüfung nachgewiesen.
(Anmerkung: Mit Phänotyp-Beurteilung ist nicht die Registrierung / Phänotypisierung eines Hundes gemeint. Phänotyp-Beurteilung ist die Beschreibung der äußeren Merkmale eines Hundes anlässlich einer Zuchtzulassungsprüfung – ähnlich wie die Formwert-Beurteilung auf einer Ausstellung, in der Regel aber viel ausführlicher und umfassender).
Die Phänotyp-Beurteilung erfolgt durch einen für die Rasse zugelassenen Zuchtrichter.
Als Zugangsvoraussetzung für die Zuchtzulassungsprüfung ist die Teilnahme an zwei Rassehunde-Ausstellungen, ab einem Alter von 15 Monaten, mit zweimal mindestens „Sehr gut“ als Formwertnote durch zwei verschiedene Zuchtrichter nachzuweisen.
V. Bedingungen für die Erteilung der ZZL
1. Formale Voraussetzungen zur Zuchtzulassung
Der Züchter reicht alle notwendigen Nachweise bei der Zuchtbuchstelle des VDH ein. Nach Überprüfung der Unterlagen und des ZZL-Protokolls durch den VDH wird die Zuchtzulassung, die Zurückstellung oder die Zuchtverweigerung auf der
Ahnentafel vermerkt und erhält ab diesem Zeitpunkt Gültigkeit.
2. Gültigkeit der ZZL
Die ZZL kann uneingeschränkt oder eingeschränkt (z.B. für 1 Wurf/Deckakt mit Nachzuchtkontrolle) erteilt werden.
3. Wiederholte Vorführung zur Zuchtzulassung
Hunde, deren ZZL zurückgestellt wird, können nur einmal erneut zur Zuchtzulassung vorgestellt werden. Das Urteil ist endgültig.
4. Aberkennung der Zuchtzulassung
Die Zuchttauglichkeit kann nachträglich aberkannt werden, wenn Tatsachen bekannt werden, aufgrund derer eine Zuchtverwendung nicht gegeben war oder nicht mehr gegeben ist.
5. Pflichten des Züchters
Vor jedem Zuchteinsatz eines Hundes hat sich der Züchter bei der VDHZuchtbuchstelle oder bei der mit der Rassebetreuung beauftragten Person über die bestehenden, gültigen Zuchtzulassungsvoraussetzungen zu informieren. Für weitergehende Zuchtfragen stehen o. g. Personen zur Verfügung.
VI. Zuchteinsatz von ausländischen Deckrüden
Für den Einsatz ausländischer Deckrüden ist grundsätzlich eine Genehmigung des VDH erforderlich.
Anlage 2b
VDH-Verhaltenstest
Verhaltenstests leisten einen Beitrag zur fachgerechten Beurteilung der Eignung eines Hundes zur Zucht. Sie werden im Rahmen einer Zuchtzulassungsveranstaltung durchgeführt. Bei einer Zuchtzulassungsveranstaltung findet zuerst die Verhaltensbeurteilung und danach die Formwertbeurteilung statt. Bei der Verhaltensbeurteilung kommt ein vom VDH anerkannter Verhaltensbeurteiler zum Einsatz. Das Ergebnis lautet "bestanden", "nicht bestanden, Wiedervorführung nach Ablauf von drei Monaten möglich" oder "endgültig nicht bestanden, Wiedervorführung nicht möglich". Es sind bei ein und demselben Hund maximal drei Vorführungen zulässig. Das Ergebnis wird jedem Teilnehmer schriftlich bescheinigt. Eine Übersicht über die Resultate der Verhaltenstests geht dem Zuchtbuchamt zu.
Die zu verwendende Vorführleine muss etwa eineinhalb bis zwei Meter lang und relativ leicht sein. Das Halsband darf sich nicht zuziehen, nicht betont eng oder betont locker sitzen und keine Zwangsvorrichtungen aufweisen. Der Verhaltensbeurteiler darf dem Vorführer Anweisungen geben und bezüglich der Zulässigkeit von Führerhilfen entscheiden. Er teilt jeweils mit, wann ein Subtest beginnt und endet. Zeigt ein Hund irgendwann im Rahmen einer Zuchtzulassungsveranstaltung bedenkliche Verhaltensweisen, so kann ihm die Zuchtzulassung versagt werden.
Subtests
Begrüßungssubtest
Der Verhaltensbeurteiler und der Vorführer stehen etwa zehn Meter voneinander entfernt. Der
Hund wird an loser Leine gehalten. Auf eine Anweisung hin gehen sie entspannt aufeinander zu.
Der Verhaltensbeurteiler schaut den Hund nicht mehr als beiläufig direkt an. Der
Verhaltensbeurteiler und der Vorführer geben sich die Hand und wechseln ein paar Worte. Nun
schaut der Verhaltensbeurteiler den Hund kurz an und spricht freundlich mit ihm. Er hält ihm
vorsichtig die Hand entgegen, damit der Hund dieselbe beschnüffeln kann, wenn er das möchte.
Laufsubtest
Der Vorführer bewegt sich für einige wenige Minuten mit seinem lose angeleinten Hund auf Anweisung des Verhaltensbeurteilers. Dieser weist ihn zum Normalschritt oder zum Laufschritt sowie zum Geradeauslaufen oder Neunzig-Grad-Winkeln nach links beziehungsweise rechts an. Der Hund muss keinerlei Gehorsam zeigen. Er darf zum Beispiel auch an der Leine zerren. Steht der Hund extrem im Gehorsam, so kann der Subtest nicht bestanden werden.
Gruppensubtest
Drei Frauen und drei Männer bilden eine sich lose durcheinander bewegende Gruppe. Der Vorführer läuft mit seinem Hund auf Anweisung durch die Gruppe. Er muss sie mindestens einmal durchqueren, mindestens einmal links um eine Person herumgehen und mindestens einmal rechts um eine Person herumgehen.
Zahnsubtest
Der Vorführer zeigt dem Verhaltensbeurteiler den Zahnschluss des Hundes. Der Blickabstand beträgt etwa fünfzig Zentimeter.
Berührsubtest
In einer entspannten Situation streichelt der Verhaltensbeurteiler den Hund nach einer freundlichen Annäherung am Schulterblatt während der Vorführer den Hund an loser Leine hält. Bei Bedarf kann der Vorführer den Hund unterstützend mit einer Hand am Körper halten. Bei großen Rassen geht der Verhaltensbeurteiler zum Streicheln in die Hocke. Bei kleinen Rassen erfolgt die Berührung auf einem rutschfesten Tisch.
Abtastsubtest
In einer entspannten Situation tastet der Verhaltensbeurteiler den Hund nach einer freundlichen Annäherung ab und berührt dabei zuerst gleichzeitig Vorbrust und Widerrist, führt danach die oben befindliche Hand nach hinten zu den Hüfthöckern und legt abschließend eine Hand auf das Schädeldach während der Vorführer den Hund an loser Leine hält. Bei Bedarf kann der Vorführer den Hund unterstützend mit einer Hand am Körper halten. Bei großen Rassen geht der
Verhaltensbeurteiler zum Abtasten in die Hocke. Bei kleinen Rassen erfolgt das Abtasten auf einem rutschfesten Tisch.
Bedrängsubtest
Der Vorführer hält den Hund an loser Leine. Der Verhaltensbeurteiler schiebt den Hund seitlich dreimal jeweils etwa drei Sekunden lang mit den Händen zur Seite. Zwischendurch erfolgen kurze Pausen, während derer der Verhaltensbeurteiler umherschlendert. Der Verhaltensbeurteiler nimmt keinen Blickkontakt zum Hund auf.
Zweithundsubtest
Der Vorführer und ein weiterer Hundeführer mit einem Zusatzhund, der selbst nicht überprüft wird, stehen beide mit lose angeleintem Hund etwa zehn Meter voneinander entfernt. Auf eine Anweisung hin gehen beide Paare entspannt aneinander vorbei, wobei sich die Hunde nicht näher als etwa drei Meter kommen dürfen. Die zwei Hunde müssen gegengeschlechtlich sein. Als Zusatzhund ist ein friedliches Tier zu wählen.
Anbindesubtest
Der Vorführer bindet den Hund an einer maximal zwei Meter langen Leine an einem Zaun oder ähnlichen Gegenstand an und bewegt sich etwa zehn Meter von demselben weg. Er bleibt mit dem Gesicht zum Hund passiv stehen. Der Verhaltensbeurteiler schlendert entspannt bis zu einem Punkt, der sich etwa fünf Meter neben dem Hund befindet und nähert sich dann, weiterhin ohne Blickkontakt, bis auf etwa einen Meter an den Hund an. Nach etwa zehn Sekunden verlässt
der Verhaltensbeurteiler den Hund auf demselben Weg, auf dem er zuvor gekommen ist. Der Vorführer holt anschließend seinen Hund wieder ab.
Ein Hund hat bestanden, wenn keines der nachfolgend aufgeführten Kriterien bei einem oder mehreren Subtests erfüllt ist. Er hat endgültig nicht bestanden und eine Wiedervorführung ist nicht möglich oder er hat nicht bestanden und eine Wiedervorführung ist nach Ablauf von drei Monaten möglich, wenn eines oder mehrere bei einem oder mehreren Subtests davon erfüllt sind. Extreme Verhaltensweisen bei einem oder mehreren Subtests führen zu dem Ergebnis „endgültig
nicht bestanden, Wiedervorführung nicht möglich“. Ist eine gravierende Verbesserung durch Erziehungsmaßnahmen wahrscheinlich, so kann das Ergebnis „nicht bestanden, Wiedervorführung nach Ablauf von drei Monaten möglich“ lauten. Die Differenzierung zwischen „endgültig nicht bestanden, Wiedervorführung nicht möglich“ und „nicht bestanden, Wiedervorführung nach Ablauf von drei Monaten möglich“ liegt im Ermessen des amtierenden Verhaltensbeurteilers.
- extremes Vermeidungsverhalten
- Beißen oder massives Schnappen, sofern dies nicht spielerisch oder distanziert erfolgt
- heftiges Drohen
- extreme Erregbarkeit, geringes Beruhigungsvermögen
- Lethargie
- Verhaltensstörungen
- Unbeurteilbarkeit wegen übermäßigen Gehorsams oder fehlerhafter Vorführung